Sie wollen eine Kur beantragen? - Wir helfen Ihnen!
Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen wie Sie
eine Kur in Bad Elster
antreten können und welche gesundheitlichen und finanziellen Vorteile eine Kur
für Sie hat.
| kur@inBadElster.de | Familie Borsutzky | Telefon 037 437 / 53 93 0 |
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| 1. ) Übernachtung/Frühstück, Kurarzt, Kurmittel, Zuschuß | |
| (Die Aufgeführten Preise sind Beispiele. Diese können pro Person und Buchungszeit variieren.) | |
| 21 Tage Übern/Frühstück im Doppelzimmer pro Person in unserem Haus | 798,00 Euro |
| 21 Tage Kurtaxe | 46,20 Euro |
| Arztkosten, kurärzliche Untersuchung | 80,00 Euro |
| Kurmittel nach Verordnung und Absprache mit dem Badearzt | 450,00 Euro |
| Zwischensumme (ohne Zuschuß): | 1374,20 Euro |
| 2.) abzüglich Krankenkassenzuschuß | |
| für Übernachtung/Verpflegung - 13,00 Euro pro Tag | - 273,00 Euro |
| 100% Übernahme der Kurarztkosten | - 80,00 Euro |
| 85% Zuschuß zu allen Kurmitteln (Anwendungen) | - 382,50 Euro |
| Das kostet Sie Ihre Kur - Endbetrag: | 735,50 Euro |
Ihre Ersparnis gegenüber einer Selbstzahlerpauschale
beträgt 638,70 €
Informationen zu
Ihrer Unterkunft in Bad Elster
Sozialgesetzbuch
V 23,3 - Ambulante VorsorgeleistungKurort und Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt weitgehend frei gewählt werden.
Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel.
Bei den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. 13 pro Kurtag gewähren.
Sie haben alle 3 Jahre einen Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung (ambulante Kur).
Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Wichtig: Auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt die Kur rechtzeitig beantragen!
Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen diesen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die Krankheitsverhütung begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.
Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden,
sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt
erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen
Aufenthalt.
Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind am Ort
zu zahlen.
Formulare nach
23 Abs. 2 SGB V
Kontakt & weitere
Informationen