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deutschen
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Bad Elster - Ihrer Gesundheit zu Liebe - Der Weg zu Ihrer ambulanten Kur

Sie wollen eine Kur beantragen? - Wir helfen Ihnen!

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen wie Sie eine Kur in Bad Elster
antreten können und welche gesundheitlichen und finanziellen Vorteile eine Kur für Sie hat.

kur@inBadElster.de Familie Borsutzky Telefon 037 437 / 53 93 0

Ihr Weg zur Kur

Hausarzt - Kuruntersuchung Krankenkasse zur ambulanten Kur Genehmigung des Kurantrages Unterkunft für die Kur in Bad Elster

Rechenbeispiel für 21 Tage Kur in Bad Elster

1. ) Übernachtung/Frühstück, Kurarzt, Kurmittel, Zuschuß
(Die Aufgeführten Preise sind Beispiele. Diese können pro Person und Buchungszeit variieren.)
21 Tage Übern/Frühstück im Doppelzimmer pro Person in unserem Haus 798,00 Euro
21 Tage Kurtaxe 46,20 Euro
Arztkosten, kurärzliche Untersuchung 80,00 Euro
Kurmittel nach Verordnung und Absprache mit dem Badearzt 450,00 Euro
Zwischensumme (ohne Zuschuß): 1374,20 Euro
2.) abzüglich Krankenkassenzuschuß  
für Übernachtung/Verpflegung - 13,00 Euro pro Tag - 273,00 Euro
100% Übernahme der Kurarztkosten - 80,00 Euro
85% Zuschuß zu allen Kurmitteln (Anwendungen) - 382,50 Euro
Das kostet Sie Ihre Kur - Endbetrag:   735,50 Euro

Ihre Ersparnis gegenüber einer Selbstzahlerpauschale
beträgt 638,70 €

Informationen zu Ihrer Unterkunft in Bad Elster

Service Sachsen

Sozialgesetzbuch V 23,3 - Ambulante Vorsorgeleistung

Kurort und Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt weitgehend frei gewählt werden.

Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel.

Bei den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. 13 pro Kurtag gewähren.

Sie haben alle 3 Jahre einen Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung (ambulante Kur).

Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Wichtig: Auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt die Kur rechtzeitig beantragen!

Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen diesen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die Krankheitsverhütung begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.

Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden, sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen Aufenthalt.
Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind am Ort zu zahlen.

Formulare nach 23 Abs. 2 SGB V

Kontakt & weitere Informationen

Bei Rückfragen schreiben Sie uns bitte eine Email an kur@inbadelster.de oder rufen Sie uns unter 037437/53930 an.

Familie Borsutzky * Pension Marienbrunnen * Hotel-Pension Vier Jahreszeiten * 08645  Bad Elster * Badstraße 17/19